General Terms and Conditions
1. General information
The services offered by Swiss Hygienics ® GmbH sind freibleibend. Soweit individuelle Abreden, individuelle Lieferbedingungen und die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Wiener Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch die Bestellung bzw. Annahme der Ware erklärt sich der Käufer mit nachstehend aufgeführten Bedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Swiss Hygienics ® GmbH. Terms and conditions sent by the Buyer in orders or order confirmations are expressly not deemed to have been accepted by Swiss Hygienics ® GmbH. Conflicting provisions in the General Terms and Conditions of Swiss Hygienics ® GmbH and the buyer shall not prevent the validity of the contractual relationship.
2. Deliveries / Place of performance
Werden ICC INCOTERMS verwendet, so gelten die jeweils aktuellen offiziellen Anwendungsregeln der ICC (International Chamber of Commerce) als integrierter Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Sofern nicht anders vereinbart oder mit individuellen Bedingungen anders geregelt, bestimmt Swiss Hygienics ® GmbH die Versandart und Spedition der Ware, und die Ware reist, auch wenn frachtfrei spediert, auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Für die Handlungen und Unterlassungen des Transporteurs, seines Personals oder von Untertransporteuren und die daraus dem Käufer an der Ware oder sonst wie entstehenden Schäden haftet Swiss Hygienics ® GmbH shall not be liable for the acts and omissions of the carrier, its personnel or sub-carriers and any resulting damage to the goods or any other damage incurred by the Buyer. Unless otherwise agreed or otherwise regulated by individual conditions, Cham shall be the place of performance.
3. Prices
The agreed prices are based on the price quotations, exchange rates, freight, customs and insurance rates, import, export, transit and other charges valid at the time of conclusion of the transaction. Swiss Hygienics® GmbH therefore expressly reserves the right to invoice the buyer for all subsequent changes to the above-mentioned rates and charges. For shipments for which transportation on the Rhine is intended, open shipping is reserved; low water, high water and ice surcharges shall be borne by the Buyer.
4. Obligation to accept / Default of acceptance
Der Käufer ist zur Abnahme der vertragsgemäß erfolgten Lieferung sowie auch einer Teillieferung verpflichtet. Die Abnahme der Lieferung kann nur bei schwerwiegenden Mängeln abgelehnt werden. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahrtragung jedenfalls auf den Käufer über. Swiss Hygienics ® GmbH therefore expressly reserves the right to invoice the buyer for all subsequent changes to the above-mentioned rates and charges. For shipments for which transportation on the Rhine is intended, open shipping is reserved; low water, high water and ice surcharges shall be borne by the Buyer.
5. Warranty
Im Falle mangelhafter Lieferung steht dem Käufer ein Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Eine weitergehende Gewährspflicht, insbesondere die Haftung für weiteren Schaden, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
6. Obligation to give notice of defects, complaints and limitation period
Der Käufer hat die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen. Bei unverschuldeter Verhinderung der unverzüglichen Beanstandung hat diese jedenfalls innert 8 Tagen nach Eingang der Ware zu erfolgen. Beanstandungen sind schriftlich zu erheben und haben die geltend gemachten Mängel detailliert aufzulisten. Sofern nicht anders vereinbart oder mit individuellen Bedingungen anders geregelt verjähren Gewährleistungsansprüche innert sechs Monaten nach Eingang der Ware.
7. Customs regulations
Niederverzollte Produkte (Revers-Ware) unterstehen bezüglich der Verwendung und des Wiederverkaufs den zur Zeit der Lieferung gültigen Vorschriften der Eidg. Oberzolldirektion. Der Käufer haftet für alle Folgen einer Verletzung dieser Vorschriften, sobald er in den Besitz der Ware gelangt.
8. Payments
If Swiss Hygienics ® GmbH nach Abschluss des Verkaufes von Zahlungs- und Liquiditätsproblemen des Käufers Kenntnis, so ist sie berechtigt, Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen (Zahlungsgarantie / Vorauszahlung u. a. m.). Dies gilt auch noch vor Ausführung einer Lieferung.
In addition, Swiss Hygienics ® GmbH reserves the right to withdraw from the contract if the Buyer is in default of payment. This shall also apply after a delivery has been made.
Interest on arrears shall be owed on the purchase price due without reminder. This shall be calculated at the standard bank interest rate for unsecured overdrafts, but at least 5% p.a.
9. Reservation of title
Swiss Hygienics ® GmbH behält Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Sie ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz des Käufers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Dieser Vorbehalt erstreckt sich soweit gesetzlich zulässig auch auf weiterverarbeitete Ware.
10. Place of jurisdiction
Anwendbares Recht ist Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Kanton Schwyz.